Thüringen hat den Zugang zu den Soforthilfen für Firmen in Not nochmals erweitert. Nach den Gartenbaubetrieben können jetzt auch gemeinnützige Vereine, Unternehmen und Stiftungen aus den Bereichen Soziales, Jugend, Bildung, Sport, Kunst, Kultur und Medien die Einmalzahlungen beantragen, wie Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Mittwoch in Erfurt mitteilte. Sie sollen dann fließen, wenn Unternehmen oder Vereinen durch die Folgen der Corona-Pandemie eine wirtschaftliche Schieflage droht.
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Quelle: dpa/ Süddeutsche Zeitung