Information der Aufbaubank Thüringen – Stand 4.4.2020
Die neuen Antragsformulare für die Corona-Sofortzuschüsse sind online. Die Links zu den Seiten der Aufbaubank finden Sie weiter unten.
Was wird gefördert
Der Zuschuss wird zur Überwindung einer existenzgefährdenden Wirtschaftslage gewährt, die durch die Corona-Krise vom Frühjahr 2020 entstanden ist. Eine existenzgefährdende Wirtschaftslage wird angenommen, wenn die fortlaufenden Einnahmen aus dem Geschäftsbetrieb des Antragsstellers voraussichtlich nicht ausreichen, um die Verbindlichkeiten in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten aus dem erwerbsmäßigen Sach- und Finanzaufwand (bspw. gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingaufwendungen,) zu zahlen (Liquiditätsengpass).
Eine Antragstellung ist bis zum 31. Mai 2020 möglich.
Hinweis – Vermeidung von doppelten Anträgen:
Die Programme des Landes und des Bundes werden miteinander verrechnet.
Wenn Sie beispielsweise 5.000 Euro durch die Thüringer Soforthilfe bekommen haben, erhalten Sie maximal noch 4.000 Euro aus dem Bundesprogramm (insgesamt 9.000 Euro).
Die fehlenden Unterlagen für das Bundesprogramm reichen Sie dann bitte erst nach Aufforderung der Thüringer Aufbaubank ein. Unsere Mitarbeiter*innen werden sich mit den in Frage kommenden Antragsteller*innen, welche bewilligt wurden, in Verbindung setzen. Unaufgeforderte Einsendungen können wir nicht berücksichtigen.
Falls Sie die Corona Soforthilfe des Freistaates Thüringen nicht beantragt oder bekommen haben, können Sie die Bundeshilfen hier direkt beantragen.
HIlfreiches Video zum Ausfüllen der Anträge:
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Links zu den Seiten der Aufbaubank:
Onlineformular der Thüringer Aufbaubank: Klick
Soforthilfe Corona 2020 Richtlinie: Klick
Weitere Informationen zur Antragsstellung: Klick